Ablauf der Studienplatzbewerbung
Die Online-Bewerbung erfolgt über dieses Portal in mehreren Schritten. Bitte halten Sie folgende Unterlagen in elektronischer Form (pdf) bereit:
- das Zeugnis, das Sie zu einem Studium berechtigt (Hochschulzugangsberechtigung HZB/Abitur),
- evtl. Bescheinigungen über Wehr-/Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Entwicklungshilfe, Betreuung/Pflege eines Kindes/pflegebedürftigen Angehörigen, Bundesfreiwilligendienst,
- evtl. Bescheinigungen über abgeschlossene Berufsausbildungen,
- evtl. Bescheinigungen über Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten,
- evtl. Nachweise über frühere Studienzeiten (Studien-/Exmatrikulationsbescheinigungen).
Schritt 1: Als Bewerber/in registrieren
Registrieren Sie sich zunächst an diesem Portal unter Angabe Ihrer persönlichen Daten. Als Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit Anweisungen zur Aktivierung Ihres Bewerber-Zugangs. Anschließend können Sie sich am Portal anmelden (oben rechts) und mit der Online-Bewerbung beginnen.
Schritt 2: Online-Bewerbung durchführen und Antrag online abgeben
Nach Anmeldung am Portal bewerben Sie sich für den gewünschten Studiengang und ergänzen weitere Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur). Zusätzliche Angaben, bspw. zu abgeleisteten Diensten, Praktika oder ehrenamtlichen Tätigkeiten, oder weitere Anträge, z.B. auf außergewöhnliche Härte, können Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.
Sie werden von einem Assistenten durch die Bewerbung geleitet. Bei inhaltlichen oder technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die rechts unter „Kontakt und Hilfe“ angegebenen Stellen. Die Bewerbung können Sie jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen, wenn Sie z.B. Angaben nachrecherchieren müssen. Ihre bisherigen Angaben bleiben erhalten.
Sie können den Bewerbungsantrag nur bearbeiten, solange Sie ihn noch nicht endgültig abgeben haben (Klick auf „Antrag stellen“). Danach können Sie Änderungen erst wieder nach Zurückziehen des Bewerbungsantrags vornehmen. Ein zurückgezogener Antrag wird von der Hochschule solange nicht bearbeitet, bis dieser wieder neu gestellt wird!